Wir arbeiten in Ihrem Auftrag

 

Unsere Tätigkeit steht immer im Auftrag unserer Kunden

Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir für unsere Dienstleistung einen Maklervertrag  und eine Maklervollmacht.

Der Maklervertrag (Innenverhältnis) regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit mit den Mandanten.

Die Maklervollmacht (Außenverhältnis) legitimiert uns gegenüber dem Versicherer für den Mandanten tätig zu werden.

Durch diese Vollmacht können wir Verträge - im Namen des Mandanten - in unsere Betreuung nehmen, kündigen, ändern oder neu abschließen. Eine Mitwirkung in der Schadenregulierung ist dadurch ebenfalls möglich.

Wünschen Sie eine Betreuung für bestimmte Verträge oder Bereiche, kann die Maklervollmacht entsprechend eingeschränkt werden.

Maklervertrag und Dienstleistung werden kostenfrei für Sie erbracht.

Vertauen ist der Anfang von Allem!



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