Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir für unsere Dienstleistung einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht.
Der Maklervertrag (Innenverhältnis) regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit mit den Mandanten.
Die Maklervollmacht (Außenverhältnis) legitimiert uns gegenüber dem Versicherer für den Mandanten tätig zu werden.
Durch diese Vollmacht können wir Verträge - im Namen des Mandanten - in unsere Betreuung nehmen, kündigen, ändern oder neu abschließen. Eine Mitwirkung in der Schadenregulierung ist dadurch ebenfalls möglich.
Wünschen Sie eine Betreuung für bestimmte Verträge oder Bereiche, kann die Maklervollmacht entsprechend eingeschränkt werden.